Archive for Februar 2008

!!! Achtung !!!

Beachtet bitte unbedingt die Links auf der rechten Seite! Diese sind sehr nützlich für alle, die etwas über die Gefahren im Internet und dem damit meist verbundenen Verlust der Privatsphäre erfahren möchetn.

Also: viel Spass beim durchstöbern der Linklisten!

2 comments Februar 21, 2008

Das WebQuest

Hinweis auf Aufgaben in einem WebQuest

Ich habe den Artikel: „Wovor LehrerInnen Angst haben“ gelesen und finde dieser WebQuest passt sehr gut dazu.

In einem angelegten WebQuest zum Thema „Privatsphaere im Netz“ befinden sich unter der Rubrik „Aufgaben“ Uebungen.

http://wizard.webquests.ch/privatssphaere.html?page=7163

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PRIVATSPHÄRE im Netz!

week275.jpg

Einfuehrung

Privatsphaere (Definition laut Wikipedia)

Die Privatsphäre einer Person bezeichnet den Bereich, der nicht oeffentlich ist, in dem nicht im Auftrag eines Unternehmens, Behoerde oder ähnliches gehandelt wird, sondern der nur die eigene Person angeht.

Der Schutz der Privatsphäre ist im deutschen Grundgesetz aus einer Untergruppe des allgemeinen Persoenlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1) abzuleiten. Das besondere Persönlichkeitsrecht dient dem Schutz eines abgeschirmten Bereichs persönlicher Entfaltung. Dem Menschen soll dadurch ein räumlicher Bereich verbleiben, in dem er sich frei und ungezwungen verhalten kann, ohne befürchten zu müssen, dass Dritte von seinem Verhalten Kenntnis erlangen oder ihn sogar beobachten bzw. abhören können. Durch die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) und durch das Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG) wird der Schutzbereich konkretisiert. Die Ausnahmen hiervon (Abhören von Telefongesprächen und Wohnungen) werden als Lauschangriff bezeichnet und sind ebenfalls gesetzlich geregelt.

Die Privatsphäre kann in vier Bereiche aufgeteilt werden:

Informations-Privatsphäre: Schutz personenbezogener Daten (siehe auch Datenschutz) Privatsphäre des Körpers: zum Beispiel die Wahrung der körperlichen Unversehrtheit, der Intimsphaere, das Abgeben von Blutproben bzw. Verweigern von Drogentests Privatsphäre der Kommunikation: Das Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG), beinhaltet die Sicherheit der Kommunikationsmittel wie Post, Telefon, E-Mail oder andere (siehe auch Vorratsdatenspeicherung) Unverletzlichkeit des Territoriums: Das Recht auf Schutz der Wohnung, des Arbeitsplatzes, des Privatfahrzeugs usw. vor Eingriffen wie beispielsweise Hausdurchsuchungen oder Videoaufnahmen. Eine Verletzung der Privatsphäre wird in einigen dieser Bereiche durch mangelnde Vertraulichkeit hergestellt (z.B. wenn Gespräche abgehört werden), in anderen Fällen durch das Verhindern von Anonymitaet (wenn z.B. die anonyme Nutzung von Verkehrsmitteln immer schwieriger wird). Dabei ist interessant, dass Vertraulichkeit immer eine genaue Kenntnis meines Kommunikationspartners voraussetzt, also in Verbindung mit Anonymität kaum möglich ist.

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