„Hätte ich das früher gewusst!“…

… so geht es wohl einigen ehemaligen Schülern, die heute einen Ausbildungsplatz suchen. Ich spreche hier von der „Internetfall“ in die schon viele Schüler getreten sind und auch noch treten werden. Das Internet bietet unzählige Plattformen, indenen sich insbesondere junge Leute austauschen und auch Videos und Bilder veröffentlichen können. Hier werden dann auch schonmal Filme von einer durchzechten Nacht inclusive eigenwilligen Tanzeinlagen oder einem Bierwetttrinken eingestellt. Was bei den Freunden für lustige Minuten sorgt, das führt bei dem zukünftigen Arbeitgeber zu einer ABLEHNUNG der Bewerbung. Kaum zu glauben aber wahr: immer mehr Arbeitgeber gehen vor einer Arbeitsplatzzusage im Internet auf „Spurensuche“ und wenn sie dann auf oben genannte Videos stoßen ist ein Nein nicht mehr zuvermeiden. Aber es geht auch anders: einige geschützte, im Internet veröffentlichte Hausarbeiten oder ähnliche schriftliche Arbeiten können bei dem späteren Arbeitgeber für anerkennung sorgen.

Also: schleunigst weg mit den Jugendsünden im Netz und rein mit positiven Eigenarbeiten!

April 4, 2008 at 4:18 pm Hinterlasse einen Kommentar

Lehrerinnen und Lehrer: Opfer des Internets!

Im heutigen Zeitalter wird der Privatsphäre im Internet beinahe keine Grenzen mehr geboten. Gerade Jugendliche nutzen das Internet als öffentliches Kommunikationsmittel.

Schlimm ist diese Entwicklung aus den letzten Jahren eigentlich nicht, aber es werden auch immer mehr Verstöße registriert. Was die Medien in regelmäßigen Abständen immer wieder zeigen, ist bei manchen Schulen an der Tagesordnung: Schüler filmen Lehrer während des Unterrichts, stellen ihn zur Schau indem sie den Unterricht verweigern oder sie aufs Tiefste beschimpfen. Wenn das nicht schon schlimm genug ist, nein, diese Filme werden veröffentlicht! Und zwar im weltweit zugänglichen Internet! In einigen Fällen werden sogar noch Namen und Telefonnummern der gezeigten Lehrer hinzugefügt. Meiner Meinung nach ist diese Entwickling nicht zu tolerieren und es bedarf vielen Erneuerungen in Sachen Schutz der Privatsphäre im Internet. Es wird wohl oder übel aber noch eine Weile dauern, bis keiner mehr unwissentlich im Internet landet. Was bis dahin noch alles passieren wird ist offen…

Und nicht vergessen: was einmal im Netz steht, kommt so schnell nicht mehr raus!

April 4, 2008 at 3:48 pm Hinterlasse einen Kommentar

!!! Achtung !!!

Beachtet bitte unbedingt die Links auf der rechten Seite! Diese sind sehr nützlich für alle, die etwas über die Gefahren im Internet und dem damit meist verbundenen Verlust der Privatsphäre erfahren möchetn.

Also: viel Spass beim durchstöbern der Linklisten!

Februar 21, 2008 at 2:30 pm 2 Kommentare

Das WebQuest

Hinweis auf Aufgaben in einem WebQuest

Ich habe den Artikel: „Wovor LehrerInnen Angst haben“ gelesen und finde dieser WebQuest passt sehr gut dazu.

In einem angelegten WebQuest zum Thema „Privatsphaere im Netz“ befinden sich unter der Rubrik „Aufgaben“ Uebungen.

http://wizard.webquests.ch/privatssphaere.html?page=7163

Februar 21, 2008 at 2:18 pm Hinterlasse einen Kommentar

PRIVATSPHÄRE im Netz!

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Einfuehrung

Privatsphaere (Definition laut Wikipedia)

Die Privatsphäre einer Person bezeichnet den Bereich, der nicht oeffentlich ist, in dem nicht im Auftrag eines Unternehmens, Behoerde oder ähnliches gehandelt wird, sondern der nur die eigene Person angeht.

Der Schutz der Privatsphäre ist im deutschen Grundgesetz aus einer Untergruppe des allgemeinen Persoenlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1) abzuleiten. Das besondere Persönlichkeitsrecht dient dem Schutz eines abgeschirmten Bereichs persönlicher Entfaltung. Dem Menschen soll dadurch ein räumlicher Bereich verbleiben, in dem er sich frei und ungezwungen verhalten kann, ohne befürchten zu müssen, dass Dritte von seinem Verhalten Kenntnis erlangen oder ihn sogar beobachten bzw. abhören können. Durch die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) und durch das Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG) wird der Schutzbereich konkretisiert. Die Ausnahmen hiervon (Abhören von Telefongesprächen und Wohnungen) werden als Lauschangriff bezeichnet und sind ebenfalls gesetzlich geregelt.

Die Privatsphäre kann in vier Bereiche aufgeteilt werden:

Informations-Privatsphäre: Schutz personenbezogener Daten (siehe auch Datenschutz) Privatsphäre des Körpers: zum Beispiel die Wahrung der körperlichen Unversehrtheit, der Intimsphaere, das Abgeben von Blutproben bzw. Verweigern von Drogentests Privatsphäre der Kommunikation: Das Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG), beinhaltet die Sicherheit der Kommunikationsmittel wie Post, Telefon, E-Mail oder andere (siehe auch Vorratsdatenspeicherung) Unverletzlichkeit des Territoriums: Das Recht auf Schutz der Wohnung, des Arbeitsplatzes, des Privatfahrzeugs usw. vor Eingriffen wie beispielsweise Hausdurchsuchungen oder Videoaufnahmen. Eine Verletzung der Privatsphäre wird in einigen dieser Bereiche durch mangelnde Vertraulichkeit hergestellt (z.B. wenn Gespräche abgehört werden), in anderen Fällen durch das Verhindern von Anonymitaet (wenn z.B. die anonyme Nutzung von Verkehrsmitteln immer schwieriger wird). Dabei ist interessant, dass Vertraulichkeit immer eine genaue Kenntnis meines Kommunikationspartners voraussetzt, also in Verbindung mit Anonymität kaum möglich ist.

Februar 21, 2008 at 2:16 pm Hinterlasse einen Kommentar


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